Das Gebäudeenergiegesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften
Das zum 1. Januar 2024 novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält u.a. die Vorgabe, dass mindestens 65% der Wärmeerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien erfolgen muss. Für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen gelten besondere Vorschriften.
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Herausforderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Das zum 1. Januar 2024 novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält u.a. die Vorgabe, dass mindestens 65% der Wärmeerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien erfolgen muss. Die Verpflichtung gilt - mit wenigen Ausnahmen - für alle Gebäude und damit auch für solche, in denen Wohnungs- oder Teileigentum besteht.
Unabhängig von der Eigentümersituation gelten für Gebäude mit mindestens einer Etagenheizung besondere Vorschriften. Dies ist in § 71l GEG geregelt. Die Kombination, also das Verfahren für Gebäude, in denen Wohnungs- oder Teileigentum (WEG) besteht und in denen mindestens eine Etagenheizung vorhanden ist, ist in § 71n GEG beschrieben.
Wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Entscheidung bzgl. der Einbindung von erneuerbaren Energien getroffen, besteht nach einer Übergangsfrist die Verpflichtung zur vollständigen Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage. Der Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber grundsätzlich eine zentrale Wärmeerzeugung präferiert.
Anlagentechnische Aspekte
Bei Gebäuden, die aktuell über keine zentrale Heizungshydraulik verfügen - so wie das in der Regel bei dem Vorhandensein von Etagenheizungen der Fall ist - ist der Einbau mit einem hohen Installationsaufwand verbunden. Oft besteht zudem ein Spannungsfeld mit Blick auf die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum.
Auch wohnungsweise Wärmeerzeuger, z.B. in Form von sogenannten Multi-Split Klimageräten, sind möglich und stellen bei richtiger Auslegung eine technische Erfüllungsmöglichkeit für die Erreichung von 65% erneuerbarer Energien dar. In Einzelfällen sind diese Lösungen sinnvoll und dann in der Regel mit weniger Installationsaufwand verbunden als eine zentrale Lösung.
Mit einer Berechnung der raumweisen Heizlasten lässt sich die erforderliche Leistungsgröße der Wärmepumpenanlage bestimmen. Ggf. kann für eine Übergangszeit ein fossiler Wärmeerzeuger in einem Hybridsystem für die notwendige Spitzenlast weiter betrieben werden. Die Wärmepumpe kann dann kleiner ausgeführt werden und z.B. erst zu einem späteren Zeitpunkt durch ein weiteres Gerät, z.B. in einer sogenannten Kaskade, ergänzt werden.
Neben der Wärmeerzeugung und den Verteil- und Steigleitungen sind auch die Wärmeübergabeflächen zu betrachten. Fußbodenheizungen können in der Regel auch mit niedrigen Vorlauftemperaturen, eine Voraussetzung für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen, ausreichend Wärme abgeben.
Bei Heizkörpern ist die Wärmeabgabe in Abhängigkeit der Vorlauftemperatur und Spreizung zu überprüfen. Oft müssen einzelne oder mehrere Heizkörper gegen größere Ausführungen getauscht werden. Sowohl bei Fußbodenheizungen als auch bei Heizkörpern ist sicherzustellen, dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden kann. Zudem gibt es oft weitere Besonderheiten, die vorab geklärt werden müssen.
Für die Erzeugung des Trinkwarmwassers gibt es mehrere Möglichkeiten. Die “klassische” Variante, also eine Kopplung an die Heizungsanlage, ist in vielen Fällen nicht die beste Lösung.
Meine Unterstützung
Gerne berate ich Wohnungseigentümer oder Verwalter und erarbeite eine sinnvolle Lösung. Auch bei einer folgenden Umsetzung kann ich das Projekt begleiten. Dies erstreckt sich von der Erstellung einer Leistungsbeschreibung, der Unterstützung bei der Angebotseinholung, der Überwachung bei der Montage und Inbetriebnahme bis zu einem nachfolgenden messtechnischen Monitoring der Leistungskennwerte.
Zielgrößen sind dabei eine Minimierung der Investitionskosten unter Berücksichtigung von Fördermitteln, ein einfaches, robustes und energetisch effizientes Anlagenkonzept zur Reduzierung der laufenden Kosten, ein sicherer und hygienisch optimierter Betrieb mit Blick auf die Warmwassererzeugung und in Summe ein Werterhalt des Gebäudes.
Wichtig für ein erfolgreiches Projekt ist die Verbindung von anlagentechnischer und gebäudetechnischer Expertise, eine Kenntnis der Regelungen und speziellen Auslegungen des Gebäudeenergiegesetzes, den Fördermöglichkeiten sowie ein Verständnis über die Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften.
Eine Erstberatung kann in der Regel kurzfristig erfolgen.
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